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Von: Agincourt

“Die von der SPD geforderte abschlagfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren kommt zwar nicht, aber dafür eine Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren. Was macht das auch schon für einen Unterschied, ist doch dasselbe oder?”
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Zunächst einmal ist die “abschlagsfreie Rente” nach den zahlreichen Rentenkorrekturformeln schon heute eine massiv abschlagsbelastete Rente – sie wird es in Zukunft noch viel mehr sein -, und zweitens bedeutet der Unterschied zwischen “Versicherungsjahren” und “Beitragsjahren” ein sehr erhebliche Verschärfung: Denn beitragsfreie, aber dem Grunde nach anzurechnende Versicherungsjahre – wie z.B. noch für das Studium – bleiben nun bei der “abschlagsfreien Rente” außen vor.

Und es stellt sich die Frage, wer – die Modalitäten sind noch unklar (werden ggf. 45 zusammenhängende Beitragsjahre verlangt ?) – denn überhaupt diese Zahl an Jahren zusammenbekommt.

Mutmaßlich niemand – und so haben sich die Sozen die VerarXXXX auch gedacht.
Hat ja unter Schröder schon scheinbar glänzend funktioniert.

Gabriel, Steinmeier, die unsägliche Frau Nahles &Co sind eben pseudopolitische Triebtäter.

Auf S.67 des “Koalitionsvertrages” wurde in verklausulierten und wohlklingenden Worten auch gleich noch das Fundament für Hartz V gelegt – lange herbeigesehnt vom Klingelbeutel- und Sozialsubventionskapitalismus sowie der Armutsindustrielobby in den parasitären Netzwerken der Sozen (in der “christlichen” Partei sind sie seit Rita Mercedes Süßmuths Zeiten auch omnipräsent).

Immerhin: Der weltweit mittlerweile abgesehen von Österreich (sogar die im Vergleich zum bankrotten Schland steinreiche CH hat ihn in dieser Form per Volksentscheid schon vor Jahren abgeschafft, weil die Kosten nicht mehr tragbar waren) weltweit einmalige, rundum sorglos Beamten- und Politikasterfeudalstaat mit 0 Beitragsjahren von Pensionsprivileg über Beihilfesystem bis hin zu zahllosen “Zuschlägen” – schon für das dritte Kind erhält der verdiente Staats(selbstbe)diener unter dem Strich dank Kindergeld und Kinderzulage ebenso viel Geld wie ein Erwachsener Arbeitsloser nach dem SGB II Regelsatz und Lebensunterhalt für den ganzen Monat – wird natürlich nicht angetastet.

Im Gegenteil: Was man sich in (vermeintlich) fetten Jahren usurpierte, das wird nicht nur nicht angetastet, sondern – skrupellos auch über eine Ausweitung der Verschuldung auf Rechnung zukünftiger Generationen – immer weiter ausgedehnt.

Das “Lebensgefühl” der “68er” und deren Nachfolger.

“Apres nous le deluge”.

So stellte z.B. ein naher Verwandter von mir – Realschullehrer im bayrischen Schuldienst – unlängst selbst erstaunt fest, daß sich 10 Jahre nach der Einführung des T€uro seine monatliche Besoldung im Vergleich zum Jahr 2000 rein summenmäßig fast 1:1 von DM auf € umgestellt hat (reichen tut es ihm dennoch nicht).

Das bedeutet eine satte Einkommenssteigerung von 100% in 10 Jahren = pro Jahr 10%.
Für maximal 20 volle h überprüfbarer, wöchentlicher AZ und zuzüglich 15 Wochen bezahlten Urlaub im Jahr.

Bei einer nach betriebswirtschaftlichen Parametern meßbaren Produktivität von ebenfalls 0.

Bezeichnenderweise gilt das v.g. sogar für SGB II Bezieher – nur das da eben das Ausgangsniveau weit niedriger war.

So kommt in Hochpreisstädten wie München so mancher SGB II Bezieher schon annähernd auf 1000€ SGB II GS-Leistung inkl. Miete.

Das sind fast 2000 (!) alter DM, wobei diese Zahlen den real enormen Kaufkraftverlust pro Währungseinheit DM/€ nicht berücksichtigen.

Aber dem ist ja auch jeder Geringverdiener und jede Verkäuferin
ausgesetzt.

Es gilt dennoch: Wer vom Staat lebt, der lebt eben – mindestens verhältnismäßig – gut.

Eine üble, toitsche Tradition.

Die nun – s. “Koalitionsbeschlüsse” – noch endlos weiter ausgedehnt werden soll.

Nachdem der sog. “EUGH” jedem “verfolgten Homosexuellen” entgegen der “Drittstaatenregelung” (Art. 16 Abs.2 GG, was eine Kompetenzanmaßung sondergleichen bedeutet) unbefristetes Aufenthaltsrecht inkl. freier Kost&Logis im bundesrepublikanischen Irrenhaus eingeräumt hat, wurde diese Großzügigkeit von der GroKo(tz) im “Koalitionsvertrag” unter Bruch des Art.16 Abs.2 GG gleich noch auf (illegale) Prostituierte aus aller Welt ausgedehnt,

M.a.W.: Eine (zukünftige) “Regierung”, die selbst gegen entgegen dem GG handelt – und nicht erst in diesem Fall.

Versuchen Sie es doch einmal, wenn der nächste Steuerbescheid oder der nächste Bußgeldbescheid kommt, und zahlen Sie einfach nicht mit der Begründung, daß, wenn der “Staat” geltendes Recht als unverbindliche Empfehlung betrachte, sie dies als Souverän erst recht tun.

Sie handeln dann nur “contra legem” (gegen das Gesetz), aber nicht wie diese “Koalition” gleich “contra constitutionem” (gegen die Verfassung).

Es wird nicht lange dauern, und die Staatsbüttel drohen mit Kontenpfändung, Pfändung und Erzwingungshaft.
.
Unfaßbar ?

Gewiß nicht – dahinter steckt zerstörerisches System.

Bis irgendwann man sich irgendwann Tuilierien wiederfindet.

Und genau das ist von dritter Seite auch gewollt.

Pufendorfs Zitat von 1667 zum “Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation” ist zeitlos gültig: “Irregulare aliquod corpus et monstro simile”.


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